Das Geschäftsführende Präsidium besteht aus
dem Präsidenten
der Vizepräsidentin
dem Geschäftsführenden Vizepräsidenten
dem Bundesschatzmeister
der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit
Das Geschäftsführende Präsidium trägt Verantwortung für die laufenden Geschäfte. Es trifft Entscheidungen, die kurzfristig getroffen werden müssen, sofern sie nicht dem Präsidium und/oder der Bundesversammlung vorbehalten sind. So führt es die Geschäfte, die zwischen Präsidiumssitzungen anfallen. Das Geschäftsführende Präsidium setzt Beschlüsse im Sinne des Präsidiums um und ist gegenüber diesem rechenschaftspflichtig. Es kann sich eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere die Verteilung der Kompetenzen regelt. Das Geschäftsführende Präsidium fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Sitzungen und handelt dabei als Kollegialorgan.
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